Eingewöhnung

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„Geborgenheit ist eine wesentliche Voraussetzung,

dass sich das Kind mit Freude bewegt und selbstständig spielt.“ (Pikler)

Ein wichtiges Anliegen ist es uns, dass sich das Kind in unserer Einrichtung wohlfühlt. Hierfür ist ein guter Start und somit eine gute Eingewöhnung von besonderer Bedeutung. Die Eingewöhnung gestalten wir angelehnt an das Berliner Eingewöhnungsmodell bei dem wir besondere Rücksicht auf die Bedürfnisse des Kindes legen. Auch auf das Zeitmanagement der Eltern versuchen wir Rücksicht zu nehmen, allerdings sollte sich eine Bezugsperson des Kindes mindestens zwei bis drei Wochen Zeit für die Eingewöhnung nehmen.

Während der Eingewöhnungszeit wird das Kind von einer Bezugserzieherin / einem Bezugserzieher begleitet. Von großer Bedeutung ist uns aber dass das Kind auch alle anderen Fachkräfte der Gruppe, sowie im weiteren Verlauf der Kindergartenzeit auch alle anderen Fachkräfte der Einrichtung, gut kennenlernt.

Bevor die Eingewöhnung startet lernen sich die Bezugserzieherin / der Bezugserzieher und das Kind bei einem Hausbesuch – in dem Zuhause der Kinder – und einem Kennenlernnachmittag – in unserem Kindergarten – kennen.

Die Eingewöhnung ist in 5 Phasen unterteilt. Wenn das Kind die 5. Phase erreicht hat gilt die Eingewöhnung als abgeschlossen und die Betreuungszeiten können von den Erziehungsberechtigten des Kindes individuell genutzt und nach vertraglicher Vereinbarung komplett ausgeschöpft werden. Während der Phasen 1-4 werden die Betreuungszeiten in der Einrichtung individuell mit den Erzieher/Innen, bzw. mit der Bezugserzieherin/ dem Bezugserzieher abgesprochen. Dabei ist es von großer Bedeutung, dass sich alle Beteiligten an diese Absprachen halten. Die Phasen gestalten sich wie folgt:

  1. Phase:  Das Kind besucht, gemeinsam mit einer Bezugsperson, die Gruppe für eine Stunde. Nach Ablauf dieser Stunde verlassen das Kind sowie die Bezugsperson die Einrichtung und die Eingewöhnung wird am nächsten Werktag fortgesetzt.
  2. Phase: Es folgt ein erster Trennungsversuche zwischen der Bezugsperson und dem Kind, die Bezugsperson verweilt nach einer Trennung aber weiterhin in der Einrichtung.
  3. Phase: Diese Phase lässt dann schon länger andauernde Trennungen zwischen Bezugsperson und Kind zu. Während dieser Trennungen verlässt die Bezugsperson den Kindergarten für einen abgesprochenen Zeitraum, der aber noch nicht den gesamten Vormittag bzw. die gesamte Betreuungszeit des Kindes umfasst. In dieser Phase können die Zeiten der Trennungen langsam immer weiter ausgebaut und verlängert werden.
  4. Phase: In dieser Phase wird das Kind langsam an die Teilnahme beim Mittagessen – wenn es vertraglich so vereinbart wurde – gewöhnt. Zu Beginn dieser Phase wird das Kind aber direkt nach der Mahlzeit von einer Bezugsperson abgeholt, es verbringt noch nicht die Mittagsruhe in der Einrichtung.
  5. Phase: Die Eingewöhnung gilt als abgeschlossen, wenn sich das Kind von einer Erzieherin/ einem Erzieher trösten lässt. Die Betreuungszeiten können nun vollständig ausgenutzt werden und auch die Teilnahme an der Mittagruhe sowie dem Spiel am Nachmittag ist nun möglich.